Checkliste für den Atemschutzbestand vor der Alarmübung
Diese Checkliste führt durch die Prüfung von Personal, Nachweisen und Ausrüstung vor einer Alarmübung. Jeder Punkt erklärt, warum er für eine sichere und nachvollziehbare Vorbereitung notwendig ist.
Eine neue Übungsperiode beginnt nicht erst mit der Alarmierung, sondern mit einem geordneten Blick auf den vorhandenen Atemschutzbestand. Wer Personal, Nachweise und Geräte rechtzeitig zusammenführt, erkennt Lücken vor der Übung und nicht erst beim Antreten. Diese Checkliste hilft Atemschutzgerätewarten und Wehrführungen dabei, die Vorbereitung nachvollziehbar aufzubauen.
Sie ersetzt weder die örtliche Dienstanweisung noch die Verantwortung der Führungskraft im Einzelfall. Anforderungen aus Feuerwehrgesetzen, Feuerwehrdienstvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Herstellerunterlagen und Vorgaben des Trägers können je nach Bundesland, Kommune und Ausrüstung unterschiedlich konkretisiert sein. Prüfen Sie deshalb immer auch die für Ihre Feuerwehr geltenden Regelungen.
1. Personenliste gegen die geplante Übungslage abgleichen
Beginnen Sie mit der Übungslage, nicht mit der vorhandenen Tabelle. Klären Sie, wie viele Atemschutztrupps, Sicherungskräfte, Bereitstellungsräume und mögliche Reservefunktionen die Lage vorsieht. Erst danach gleichen Sie die geplanten Funktionen mit den namentlich vorgesehenen Atemschutzgeräteträgern ab.
In die Vorbereitung gehören nur Personen, deren Teilnahme bekannt ist und die für die Übung tatsächlich eingeplant werden können. Eine allgemeine Liste aller ausgebildeten Geräteträger ist dafür zu ungenau. Sie zeigt nicht, wer an diesem Termin verfügbar ist, welche Aufgabe übernommen werden soll oder ob eine Person bereits anderweitig gebunden ist.
Die Zuordnung muss zur Aufgabe passen
Notieren Sie je Person mindestens die vorgesehene Funktion, etwa Angriffstrupp, Sicherheitstrupp oder Reserve. Berücksichtigen Sie auch, ob die örtliche Übungsplanung zusätzliche Aufgaben vorsieht, beispielsweise Atemschutzüberwachung oder Gerätelogistik. Die konkrete Einteilung trifft die zuständige Führung, der Gerätewart liefert dafür einen belastbaren Status.
- Welche Personen sind für die Übung verbindlich vorgesehen?
- Welche Atemschutzfunktion ist jeder Person zugedacht?
- Welche Personen stehen realistisch als Reserve bereit?
- Wer entscheidet am Übungstag über kurzfristige Umbesetzungen?
Dieser Abgleich verhindert, dass ein guter Gesamtbestand über eine personelle Lücke hinwegtäuscht. Für die Vorbereitung zählt nicht nur, wie viele Namen grundsätzlich in der Liste stehen, sondern ob die für die Lage benötigten Personen mit aktuellem Status zur Verfügung stehen.
2. Jährliche Unterweisung jeder eingeplanten Person prüfen
Prüfen Sie für jede eingeplante Person den dokumentierten Unterweisungsstatus. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention, verlangt in Paragraf 4 eine ausreichende und angemessene Unterweisung, die bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien sowie bei neuen Erkenntnissen erfolgen muss. Sie ist erforderlichenfalls zu wiederholen, mindestens jedoch jährlich.
Für den Atemschutz ist außerdem die Feuerwehr Dienstvorschrift 7, Atemschutz, maßgeblich. Die Unterweisung muss für die Tätigkeit unter Atemschutz nachvollziehbar dokumentiert sein. Kontrollieren Sie daher nicht nur ein Datum, sondern auch, ob die Dokumentation erkennen lässt, wer unterwiesen wurde, wann dies geschah und worauf sich die Unterweisung bezog.
Dokumentation statt Erinnerung
Eine mündliche Aussage, man habe „das doch beim letzten Dienst gemacht“, ist kein sicherer Prüfweg. Legen Sie einen einheitlichen Nachweis fest, der Teilnahme, Datum, unterweisende Person und Thema festhält. Die Vorlagen für Nachweise der Atemschutzgeräteträger zeigen, welche Angaben eine übersichtliche Ablage unterstützen können.
Fehlt der Nachweis oder bestehen Zweifel an seiner Aktualität, markieren Sie die Person für diese Übung nicht vorschnell als einsatzbereit. Klären Sie zunächst, ob eine ordnungsgemäße Unterweisung dokumentiert vorhanden ist oder vor der vorgesehenen Tätigkeit nachgeholt werden kann. Die Entscheidung und der Grund gehören in die Vorbereitungsnotiz.
3. Belastungsübung und Einsatzübung getrennt kontrollieren
Die Feuerwehr Dienstvorschrift 7 unterscheidet die Belastungsübung und die Einsatzübung als eigenständige Anforderungen. Prüfen Sie deshalb zwei getrennte, aktuelle Nachweise. Ein Eintrag zur Belastungsübung ersetzt keinen Eintrag zur Einsatzübung, auch wenn beide am selben Ausbildungstag oder in engem zeitlichem Zusammenhang stattgefunden haben.
Die Belastungsübung dient dem Nachweis der körperlichen Belastbarkeit unter den dafür vorgesehenen Bedingungen. Die Einsatzübung betrifft das praktische Handeln mit Atemschutz im Übungsobjekt oder in einer vergleichbaren Lage. Beide Nachweise beantworten verschiedene Fragen und müssen deshalb in Ihrer Liste getrennte Statusfelder erhalten.
Fristen nach FwDV 7 im örtlichen Verfahren führen
Führen Sie das jeweilige Durchführungsdatum, den Nachweisort und bei Bedarf eine Verknüpfung zur Dokumentation. Die konkrete organisatorische Umsetzung kann durch landesrechtliche Regelungen, Trägeranweisungen und örtliche Festlegungen ergänzt werden. Verlassen Sie sich nicht auf eine Sammelspalte wie „Übung erledigt“, weil sie die vorgeschriebene Unterscheidung verwischt.
| Prüffeld | Zu kontrollierende Aussage | Folge bei offenem Status |
|---|---|---|
| Belastungsübung | Eigenständiger, aktueller Nachweis liegt vor. | Teilnahme unter Atemschutz erst nach Klärung planen. |
| Einsatzübung | Eigenständiger, aktueller Nachweis liegt vor. | Keine Gleichsetzung mit der Belastungsübung. |
| Dokumentation | Person, Datum und Nachweis sind zuordenbar. | Abweichung und Maßnahme festhalten. |
Gerade zum Start einer neuen Periode lohnt sich ein Abgleich aller Nachweise gegen die Terminplanung. So werden Personen nicht erst kurz vor einer Großübung aus der Einteilung genommen, weil eine der beiden Übungsarten übersehen wurde. Einen typischen Ablauf mit Folgen für die Planung beschreibt der Praxisfall zum Atemschutzstatus vor einer Großübung.
4. Vorsorgestatus datensparsam als vorhanden oder zu klären markieren
Bei arbeitsmedizinischer Vorsorge gilt ein klarer Grundsatz: In der Einsatzvorbereitung benötigen Sie keinen medizinischen Befund. Prüfen Sie nur, ob der für die vorgesehene Tätigkeit erforderliche organisatorische Status vorliegt oder ob er geklärt werden muss. Medizinische Diagnosen, Untersuchungsergebnisse und sonstige Gesundheitsdaten gehören nicht in Personenlisten für Übungen.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, ArbMedVV, ordnet Vorsorge als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Prävention ein. Welche Vorsorge im konkreten Fall erforderlich ist, hängt unter anderem von der Gefährdungsbeurteilung, der Art des Atemschutzes und der Tätigkeit ab. Bei Feuerwehren können daneben landesrechtliche oder trägerspezifische Vorgaben gelten.
Nur die notwendige Information weitergeben
Verwenden Sie für die Planung beispielsweise die Statuswerte „vorhanden“, „Klärung erforderlich“ und, soweit organisatorisch nötig, „nicht für Atemschutz eingeplant“. Damit kann die zuständige Führung disponieren, ohne dass Gesundheitsdaten offenliegen. Der Zugriff auf weitergehende Unterlagen muss auf die hierfür berechtigten Stellen beschränkt bleiben.
Auch ältere Begriffe und Verfahren können in örtlichen Unterlagen noch vorkommen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung in einer alten Excelspalte, sondern dass der aktuelle, rechtlich und organisatorisch erforderliche Status geprüft wird. Bei Unklarheiten stimmen Sie das Vorgehen mit dem Träger, der zuständigen arbeitsmedizinischen Betreuung oder der hierfür benannten Stelle ab.
5. Pressluftatmer, Atemanschlüsse und Flaschen auf Prüfstatus prüfen
Ein vollständiger Personenstatus macht noch kein Gerät nutzbar. Prüfen Sie daher die für die Übung vorgesehenen Pressluftatmer, Atemanschlüsse und Atemluftflaschen getrennt vom Personalbestand. Gleichen Sie Kennzeichnung, zugehörige Komponenten, Prüffristen, Wartungsstatus und sichtbare Mängel mit den Herstellerangaben und dem örtlichen Prüfablauf ab.
Die Prüfung vor der Ausgabe ersetzt nicht die vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen durch befähigte oder beauftragte Personen. Sie ist aber die praktische letzte Kontrolle, ob das konkret bereitgelegte Gerät für die geplante Übung zur Verfügung steht. Ein fehlendes Teil, eine leere oder nicht freigegebene Flasche oder ein auffälliger Atemanschluss muss vor Beginn aus der Planung genommen werden.
Geräteprüfung nachvollziehbar vorbereiten
- Ist jedes Gerät eindeutig gekennzeichnet und einem Prüfdatensatz zuordenbar?
- Sind die nach Herstellerangaben und örtlichem Ablauf fälligen Prüfungen und Wartungen erledigt?
- Sind Atemanschlüsse, Lungenautomaten, Tragegestelle, Flaschen und Ventile sichtbar unbeschädigt und vollständig?
- Ist die für die Übung vorgesehene Atemluftversorgung organisatorisch gesichert?
- Wurde ein auffälliges Gerät gesperrt, gekennzeichnet und dem festgelegten Mängelweg zugeführt?
Die Betriebssicherheitsverordnung und die zugehörige Gefährdungsbeurteilung können für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen relevante Pflichten auslösen. Welche Prüfwege für Ihre Ausrüstung gelten, richtet sich nach der konkreten Ausführung, den Herstellerinformationen und den Zuständigkeiten vor Ort. Übernehmen Sie deshalb keine Prüffrist aus einem anderen Gerätetyp oder einer fremden Feuerwehr.
Eine belastbare Geräteübersicht verhindert besonders häufige Medienbrüche zwischen Gerätebuch, Werkstattunterlagen und Personenliste. Wer seine Fristenverwaltung neu ordnet, findet im Beitrag Excel, Ordner oder Software für Atemschutzfristen vergleichen Entscheidungskriterien für die passende Ablageform.
6. Reserve und Ausfallwege vor Beginn festlegen
Planen Sie Reserve nicht als vage Hoffnung, sondern als benannte Möglichkeit. Legen Sie vor Übungsbeginn fest, welche Ersatzpersonen und Ersatzgeräte verfügbar sind und unter welchen Voraussetzungen sie eingesetzt werden können. Damit reagiert die Führung geordnet, wenn ein Nachweis offen ist, ein Gerät bei der Sichtprüfung ausfällt oder eine Person kurzfristig nicht teilnehmen kann.
Die Reserve muss denselben Prüfmaßstab erfüllen wie die ursprünglich eingeplante Besetzung. Eine Ersatzperson hilft nur, wenn Unterweisung, Übungen und erforderlicher organisatorischer Vorsorgestatus geklärt sind. Ein Ersatzgerät hilft nur, wenn sein Prüf und Wartungsstatus sowie seine vollständige Zusammenstellung passen.
Definieren Sie außerdem den Ausfallweg: Wer wird informiert, wer passt die Übungslage an und wann wird eine Station gegebenenfalls ohne Atemschutz durchgeführt oder abgesagt? Die Wehrführung entscheidet im Rahmen ihrer Zuständigkeit über die Durchführung. Der Gerätewart dokumentiert Status, Gerätelage und offene technische Punkte, ohne Rollen und Freigaben zu vermischen.
7. Ergebnis, Abweichungen und Freigaben dokumentieren
Schließen Sie die Checkliste mit einer kurzen Vorbereitungsdokumentation ab. Halten Sie Datum, verantwortliche Person, geplante Übung, freigegebene Personen und Geräte, Abweichungen sowie offene Maßnahmen fest. Eine knappe, eindeutige Notiz reicht oft aus, wenn sie erkennen lässt, was geprüft wurde, was noch zu klären ist und wer die Entscheidung getroffen hat.
Diese Dokumentation schafft keinen Selbstzweck. Sie ermöglicht, dass eine spätere Rückfrage des Trägers, der Wehrführung oder einer Aufsicht anhand derselben Informationen beantwortet wird. Sie schützt auch die Übergabe im Ehrenamt: Wenn Zuständigkeiten wechseln, darf der Stand nicht nur im Gedächtnis oder auf einem privaten Rechner liegen.
Mit einem geordneten Bestand in die neue Periode
Die Reihenfolge ist entscheidend: erst die Übungslage und Personen, dann Unterweisung, beide Übungsnachweise und der datensparsame Vorsorgestatus, anschließend die konkrete Gerätebereitstellung und die Reserve. So entsteht aus einzelnen Fristen eine einsatzbezogene Entscheidung. Der Autor dieses Beitrags empfiehlt, offene Punkte nicht stillschweigend zu übergehen, sondern mit Zuständigkeit und Termin sichtbar nachzuverfolgen.
Wenn Sie diese Prüfung dauerhaft vom privaten Tabellenbestand in einen gemeinsamen, aktuellen Arbeitsstand überführen möchten, kann Atemwacht für den Überblick über einsatztaugliche Atemschutzgeräteträger und fällige Nachweise unterstützen. Atemwacht zeigt jederzeit auf einen Blick, welche Atemschutzgeräteträger einsatztauglich sind, und meldet fällige Unterweisungen, Übungen und Vorsorgen rechtzeitig an den Gerätewart. Für eine Vorführung oder frühen Zugang nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Kontaktseite.


